Pfeiffer: Uneingeschränkte Wahlfreiheit des Energieausweises muss erhalten bleiben
28.07.2006
Anlässlich der heutigen Beratungen zwischen den
beteiligten Ministerien zur Novelle der Energieeinsparverordnung
erklärt der Koordinator in Energiefragen, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Im April hatten sich der Bundeswirtschaftsminister Glos und der
Bundesbauminister Tiefensee darauf verständig, dass Hausbesitzer die
Art des Energieausweises frei wählen dürfen. Die Unionsfraktion steht
hinter dieser Einigung. Daran darf nicht gerüttelt werden.
Die Linie der Unionsfraktion war immer eine Eins-zu-eins-Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie, um unnötige Bürokratie und Kostenbelastung
für den Bürger zu vermeiden. Nur die uneingeschränkte Wahlfreiheit
beim Energieausweis kann dies garantieren. Gleichzeitig werden die
notwendigen Anreize für die energetische Sanierung ausreichend
gesetzt.
Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung wird der
Energieausweis eingeführt. Dieses Vorhaben setzt die
EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um. Der Energieausweis muss
zukünftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer
Wohnung ausgestellt werden. Gleichzeitig müssen bei Bedarf auch
Empfehlungen gegeben werden, das Gebäude kostengünstig zu
modernisieren.
Energieeinsparung ist eine wichtige Säule einer nachhaltigen
Energiepolitik. Mit der Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms
will die Bundesregierung diesen Bereich effizient voranbringen. Der
Energieausweis ist ein weiterer wichtiger Baustein. Er schafft
Transparenz und setzt marktwirtschaftliche Anreize für die Sanierung.
Ob verbrauchs- oder bedarfsorientiert, darüber soll der
Hauseigentümer selber entscheiden.
Quelle :
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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