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Pfeiffer: Uneingeschränkte Wahlfreiheit des Energieausweises muss erhalten bleiben

28.07.2006

Anlässlich der heutigen Beratungen zwischen den beteiligten Ministerien zur Novelle der Energieeinsparverordnung erklärt der Koordinator in Energiefragen, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Im April hatten sich der Bundeswirtschaftsminister Glos und der Bundesbauminister Tiefensee darauf verständig, dass Hausbesitzer die Art des Energieausweises frei wählen dürfen. Die Unionsfraktion steht hinter dieser Einigung. Daran darf nicht gerüttelt werden.

Die Linie der Unionsfraktion war immer eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, um unnötige Bürokratie und Kostenbelastung für den Bürger zu vermeiden. Nur die uneingeschränkte Wahlfreiheit beim Energieausweis kann dies garantieren. Gleichzeitig werden die notwendigen Anreize für die energetische Sanierung ausreichend gesetzt.

Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis eingeführt. Dieses Vorhaben setzt die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um. Der Energieausweis muss zukünftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt werden. Gleichzeitig müssen bei Bedarf auch Empfehlungen gegeben werden, das Gebäude kostengünstig zu modernisieren.

Energieeinsparung ist eine wichtige Säule einer nachhaltigen Energiepolitik. Mit der Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms will die Bundesregierung diesen Bereich effizient voranbringen. Der Energieausweis ist ein weiterer wichtiger Baustein. Er schafft Transparenz und setzt marktwirtschaftliche Anreize für die Sanierung. Ob verbrauchs- oder bedarfsorientiert, darüber soll der Hauseigentümer selber entscheiden.

Quelle :

CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de

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