Pfeiffer: Wahlfreiheit beim Energieausweis bleibt im Grundsatz erhalten
30.10.2006
Der Koordinator in Energiefragen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB, begrüßt die
Einigung der Koalition hinsichtlich des Energieausweises für
Bestandsgebäude:
Die Wahlfreiheit beim Energieausweis bleibt mit dieser
Entscheidung im Grundsatz erhalten. Die Eigentümer können zwischen
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis weitgehend frei wählen. Damit
ist eine unbürokratische Regelung geschaffen.
Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle
Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen
Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf nach den
Anforderungen der ENEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre
Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für
Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor
Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden.
Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der
Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen
Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese
besteht Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann
zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
Quelle :
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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