Fischer/Vogel: Energieausweis nur bei Vermietung oder Verkauf erforderlich
25.04.2007
nlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über
den Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung zur Einführung von
Energieausweisen erklären der baupolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, und der
zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Volkmar Vogel MdB:
Die Einführung von Energieausweise für Bestandsgebäude fügt sich
sinnvoll in die aktuellen europäischen und nationalen Bemühungen zur
Erreichung der Klimaschutzziele ein. Mit der Darlegung der
energetischen Qualität eines Gebäudes erhalten Miet- oder
Kaufinteressenten wichtige Informationen für ihre Entscheidungen. Die
Energieausweise sollen mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt
schaffen.
Die Unionsfraktion hat sich erfolgreich für eine weitestgehende
Wahlfreiheit bei der Entscheidung über die Art von Energieausweisen
stark gemacht. So können alle Hauseigentümer zunächst zwischen dem
kostengünstigen Energieverbrauchsausweis und dem teureren
Energiebedarfsausweis wählen. Alle Energieausweise sollen zehn Jahre
gültig bleiben. Die Anschlussregelung ist differenzierter und
schreibt nur Gebäudeeigentümern mit weniger als fünf Wohneinheiten
den Energiebedarfsausweis vor, wenn das Haus nicht das
Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
Alle anderen Hauseigentümer können zwischen den Energieausweisarten
wählen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung von Kosten
und Bürokratie bei den Hauseigentümern geleistet.
Beunruhigungen über einen möglichen Zeit- und Kostendruck kann
entgegengetreten werden. Nur Hauseigentümer, die künftig vermieten
oder verkaufen wollen, müssen zum Zeitpunkt der Vermarktung ab
01.01.2008 Interessenten einen Energieausweis vorweisen. Eigentümer
von selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. bereits vermieteten
Gebäuden oder Wohnungen müssen also nur bei einem künftigen Verkauf
oder Neuvermietung handeln.
Quelle / Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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