Dörflinger: Rahmen für Energieausweise nun enger
29.06.2005
Anlässlich der abschließenden Gesetzesberatung im
Bauausschuss zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand erklärt der
zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Dörflinger MdB:
Die Bundesregierung hatte die erheblichen Bedenken der
Wohnungswirtschaft und die der privaten Hauseigentümer nicht ernst
genug genommen. Die auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion durchgeführte
Expertenanhörung hat dies offenbart. Der Gesetzentwurf der rot-
grünen Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen für den
Gebäudebestand wird nun nachgebessert.
Die Koalition ist auf die Forderungen der CDU/CSU eingegangen und
hat zugestanden, dass die mit der europarechtlich vorgeschriebenen
Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand verbundenen
Belastungen und Rechtsrisiken so gering wie möglich gehalten werden
müssen. Die deutschen Rechtsvorschriften sollen nicht über den
Anspruch der EU-Richtlinie hinausgehen.
Das geänderte Gesetz steckt den Rahmen für die Gestaltung und die
Wirkung von Energieausweisen enger als durch die Bundesregierung
beabsichtigt. Der Energieausweis gilt somit lediglich der
Information, von ihm geht also keine unmittelbare Rechtswirkung aus.
Die Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der
Energieeffizienz sind nur begleitend. Handlungszwang für die
Hausbesitzer ist damit nicht verbunden und Informationspflichten
werden vermieden. Bedarfs- und Verbrauchswerte sollen als Grundlage
für die Erstellung der Energieausweise herangezogen werden können.
Damit wird erreicht, dass nicht ausschließlich kostenintensive
Bedarfswertverfahren vorgesehen werden.
Quelle / Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Internet: http://www.cducsu.de
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