Verbände fordern bedarfsorientierten Energieausweis. Keine Angst vor Transparenz und Vergleichbarkeit
11.01.2006
Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen
schaffen für die Einführung eines einheitlichen, objektiven und
verständlichen Energieausweises zur Kennzeichnung des Energiebedarfs
von Immobilien, forderten heute Deutscher Mieterbund (DMB),
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Deutsche Umwelthilfe e. V.
(DUH), Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer:
"Wir brauchen einen bedarfsorientierten, das heißt an objektiven
Kriterien angelegten Energieausweis. Nur hierdurch wird die
Energieeffizienz eines Gebäudes vergleichbar. Angesichts
explodierender Energiepreise und des Klimawandels ist der
Energieausweis als Transparenzinstrument eine riesige Chance für mehr
Wettbewerb und Innovation, er kann Investitionen auslösen und damit
Arbeitsplätze in Deutschland schaffen."
Deutscher Mieterbund, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutsche
Umwelthilfe, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer lehnen
Pläne für einen "verbrauchsorientierten Energieausweis" ab. Der
Energieausweis darf nicht zu einer standardisierten
Heizkostenabrechnung mit einer Sammlung allgemeiner Energiespartipps
verkommen, der lediglich Auskunft über den subjektiven
Energieverbrauch früherer Nutzer gibt.
"Die anbietende Wohnungswirtschaft will Transparenz und
Vergleichbarkeit auf dem Wohnungsmarkt offensichtlich um jeden Preis
verhindern. Hierdurch werden letztlich der schlechte energetische
Zustand einzelner Immobilien und die damit verbundenen hohen
Energiekosten verschleiert", erklärte Mieterbund-Direktor Dr.
Franz-Georg Rips. "Das Gegenteil wäre richtig. Es ist jetzt endlich
an der Zeit, die Energiedaten von Immobilien für Verbraucher offen zu
legen. Die Intransparenz im Gebäude- und Wohnungsmarkt ist ein
Hindernis für sinnvolle Investitionen und Modernisierungen und
verhindert Kostensenkungen."
Rips forderte die Wohnungswirtschaft auf, ihre Bedenken gegen
bedarfsorientierte Energieausweise zurückzustellen: "Keine Angst vor
Transparenz und Vergleichbarkeit. Nutzen Sie statt dessen die
Energieausweise als Vermarktungsinstrument. Niedrige Energiekosten
werden künftig für Sie ein unverzichtbares Verkaufs- und
Vermietungsargument sein."
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller verwies auf ein von vzbv und
DMB vorgelegtes Gutachten mit einem konkreten Vorschlag für einen
bedarfsorientierten Energieausweis nach dem 'Kühlschrankmodell'.
"Dieser Ausweis macht die Energieeffizienz eines Gebäudes wirklich
vergleichbar und damit zum Auswahlkriterium für die Anmietung oder
den Kauf einer Immobilie." Ein solcher Bedarfsausweis sei das
notwendige klare Signal, um das angekündigte Förderprogramm mit Leben
zu füllen und die Ziele des Koalitionsvertrages zu erreichen, pro
Jahr fünf Prozent des Altbaubestandes vor 1978 energetisch zu
modernisieren. "Vor der Investition kommt die Information", so Edda
Müller. Der Energieausweis sei ein Paradebeispiel für die enormen
wirtschaftlichen Chancen durch eine verbesserte
Verbraucherinformation. "Wir haben eine absolute Win-Win-Situation:
Kosten werden gesenkt, die Umwelt geschützt, Wettbewerb belebt,
Innovationen angestoßen, Abhängigkeiten reduziert und Mittel für den
privaten Konsum in Milliardenhöhe freigesetzt", sagte Edda Müller.
"Der Energieausweis kann maßgeblich zur Reduktion der
CO2-Emissionen der privaten Haushalte und damit zum Klimaschutz
beitragen. Rund ein Drittel des Primärenergieverbrauchs der privaten
Haushalte in Deutschland ist auf Raumheizung und
Warmwasseraufbereitung zurückzuführen, die hier bestehenden Energie-
und CO2-Einsparpotenziale sind enorm", so Dr. Cornelia Ziehm,
Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der Deutschen Umwelthilfe
(DUH). "Allerdings wird nur eine objektive, bedarfsorientierte
Ausgestaltung des Energieausweises tatsächlich zu einer Steigerung
der Sanierungseffizienz führen und die notwendige Grundlage für eine
effektive CO2-Minderung im Gebäudebestand schaffen. Die
Vergleichbarkeit der Energieausweise ist zudem aus
Verbraucherschutzsicht unerlässlich", sagte Dr. Cornelia Ziehm.
Für die Bundesarchitektenkammer verwies ihr Präsident, Prof. Arno
Sighart Schmid, auf die jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von
Energiebedarfsausweisen gemäß Energieeinsparverordnung im Neubau:
"Letztlich kann der Energieausweis nur dann einen nennenswerten
Beitrag zur Kostenreduzierung und CO2-Einsparung leisten, wenn er
konkrete Qualitätsstandards einhält. Nur der bedarfsorientierte
Energieausweis kann gebäudebezogene und damit effektive
Modernisierungsempfehlungen geben."
Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, Präsident der
Bundesingenieurkammer, geht davon aus, dass zwei Millionen
Energieausweise jährlich ausgestellt werden müssen. "Qualifizierte
Sachverständige stehen hierfür in ausreichender Kapazität zur
Verfügung. Der bedarfsorientierte Energieausweis, der heute schon als
Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung beim Neubau erstellt
werden muss, ist die einzige Möglichkeit, Vergleichbarkeit zwischen
Neubau und Wohnungsbestand sowie zwischen verschiedenen Wohnungstypen
und Wohnungsarten herzustellen."
Quelle / Für Rückfragen:
Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund (DMB), Tel.: 030 / 223 23 35,
ulrich.ropertz@mieterbund.de
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