GIH-Bundesverband kritisiert geplante Energieausweis-Verordnung
13.04.2006
Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker fordert
bedarfsorientierten Energieausweis im Gebäudebestand für größere
Transparenz anstelle Optionsrecht zwischen Bedarfs- und
Verbrauchsausweis
Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker
(GIH) kritisiert den von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Referentenentwurf
zur Novellierung der Energieeinsparverordnung. Wichtigster Punkt
darin ist die Einführung eines Energieausweises, der bei Verkauf oder
Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung erstellt und
Interessenten vorgelegt werden muss. Laut Verordnung soll dem
Eigentümer freigestellt werden, ob er seine Immobilie mit einem
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bewerten lässt. Zahlreiche
Fachverbände, darunter auch der GIH-Bundesverband, hatten die
Einführung eines bedarfsorientierten Ausweises gefordert, da er
Eigentümern, Käufern und Mietern größere Sicherheit hinsichtlich der
Vergleichbarkeit der Energieeffizienz einer Immobilie bietet.
Während der verbrauchsorientierte Energieausweis auf Basis des
tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt wird, ermittelt der
bedarfsorientierte Ausweis objektive Daten, die unter Normbedingungen
erfasst werden und bundesweit vergleichbar sind. "Der
Verbrauchsausweis hat keine Aussagekraft, weil er keine
Vergleichbarkeit bietet", betont Michael Harjes, 1. Vorsitzender des
GIH-Bundesverbandes. "Selbstverständlich fällt der Energieverbrauch
vorteilhafter aus, wenn eine allein stehende berufstätige Person in
einer 4-Zimmer-Wohnung lebt, als wenn eine vierköpfige Familie darin
wohnt." Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudedaten aufgenommen, in
ein EDV-Modell übertragen und ausgewertet.
Harjes gibt zu bedenken, dass die geplante Verordnung zu einer
Verunsicherung der Verbraucher führen werde. Fachverbände,
Architekten- und Ingenieurkammern sowie Verbraucherzentralen hätten
umfassend kommuniziert, dass der Bedarfsausweis den größeren
Verbraucherschutz bietet. Auch der "dena Energiepass", den die
Deutsche Energieagentur im Auftrag der Bundesministerien entwickelt
hat und für den sie nach erfolgreich abgeschlossenem Feldversuch eine
Markteinführungskampagne durchführt, basiert auf dem Bedarfsausweis.
"Es ist abzusehen, dass viele Eigentümer sich für den preisgünstiger
gehandelten Verbrauchsausweis entscheiden werden, der ihnen aber
keine aussagekräftigen Daten liefert", warnt Harjes. Das von der
Immobilienwirtschaft angeführte Kostenargument sieht der
GIH-Bundesverband mit Skepsis. Der verbrauchsorientierte
Energieausweis könne nur dann wesentlich preisgünstiger als der
bedarfsorientierte erstellt werden, wenn die Besitzer die
Quadratmeterzahl kennen, vor dem Betanken den Restbestand an Heizöl
messen sowie erneut nach einem Jahr. "In jedem Fall können aber keine
gezielten Modernisierungsvorschläge daraus abgeleitet werden", so
Harjes. Dies jedoch würde die Verordnung fordern.
Quelle / Pressekontakt:
Michael Harjes, Tel. 04242 / 160170
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