Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Nicht für alle bestehende Gebäude ist zwingend der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) erforderlich. Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) ausreichend. Von der dena (Deutsche Energie-Agentur) wir grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen. Da dieser einen wesentlich genaueren Energiekennwert liefert.

Gebäudeklassifizierung Wohngebäude Nichtwohngebäude
Energieausweis im Neubau Pflicht Bedarfsausweis Pflicht Bedarfsausweis
seit 01.10.07
Energieausweis im Altbau Pflicht seit 01.07.08 Pflicht seit 01.07.09
Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis
Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger
Pflicht seit 01.07.08
Pflicht seit 01.01.09
 
Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter Bedarfsausweis seit 01.10.08  
Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis
 
Jeder Altbau ab Baujahr 1978 Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis
 

Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)
Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailiert berücksichtigt. Hieraus ergibt sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.

Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

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